Verein

Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen.
Die Mitglieder des Vereins müssen den Willen haben, als eine Einheit auftreten zu wollen unter einem Vereinsnamen, vertreten durch einen Vorstand. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet. Zum Wesen des Vereins gehört auch, dass ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.
Der Verein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Wird der Verein eingetragen, so spricht man vom eingetragenen Verein oder auch vom rechtsfähigen Verein (§ 21 BGB). Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Verein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben.

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